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   OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09   

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https://dejure.org/2010,2217
OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09 (https://dejure.org/2010,2217)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09 (https://dejure.org/2010,2217)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. August 2010 - 8 U 1030/09 (https://dejure.org/2010,2217)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer pauschalierten Entschädigung im Falle des Rücktritts von einem Vertrag über die Errichtung eines Hauses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauvertragskündigung - Schadenspauschalierung rechtmäßig?

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragskündigung: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649; BGB § 308 Nr. 7; BGB § 309 Nr. 5b
    Formularmäßige Vereinbarung einer pauschalierten Entschädigung im Falle des Rücktritts von einem Vertrag über die Errichtung eines Hauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalierter Schadensersatz von 15% bei Kündigung wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Hausbauvertrags

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Pauschalierung des Nichterfüllungsschadens

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vergütungspauschale von 15 % im Formularvertrag wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergütungspauschale von 15 % bei Kündigung eines Hausbauvertrages wirksam - Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrages zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalierte Vergütung von 15% nach freier Kündigung in AGB des Auftragnehmers wirksam? (IBR 2011, 196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1817
  • BauR 2010, 1979
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08

    Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
    Zwar hat das OLG Celle in dem Urteil vom 03.07.2008 - 13 U 68/08 - eine Klausel deshalb für unwirksam gehalten, weil - wie im vorliegenden Fall - der ausdrückliche Hinweis fehlte, dass auch der Nachweis möglich sei, dass ein Anspruch im Sinne des § 649 BGB gar nicht entstanden sei.
  • AG München, 31.08.2007 - 222 C 20175/06

    Allgemeine Reisebedingungen / Stornopauschale / Beschneidung des Gegenbeweises

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
    Einen solchen dem Gesetzeswortlaut voll inhaltlich entsprechenden - weiteren - Hinweis zu fordern, käme einer reinen Förmelei gleich, da dies nach objektivem Empfängerhorizont und auch aus der Sicht des "rechtsunkundigen Durchschnittskunden" (siehe Ulmer/Brandner/ Hensen AGBR 10. Aufl., § 309 Nr. 5 BGB Rdn. 20) bereits aus der vorliegend verwendeten Formulierung erstichtlich ist (AG München Urteil vom 31.08.2007 - 222 C 20175/06, NJW-RR 2008, 139).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
    Im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit ist nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, sondern auf die typische Sachlage abzustellen (BGH Urteil vom 10.03.1983 - VII ZR 301/82, NJW 1983, 1492 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
    Im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit ist nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, sondern auf die typische Sachlage abzustellen (BGH Urteil vom 10.03.1983 - VII ZR 301/82, NJW 1983, 1492 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00

    Rechtswirksamkeit einer Pauschalvergütungsklausel für den Fall der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
    Diesem Ergebnis steht auch die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Koblenz vom 17.04.2002 - 1 U 1763/00 - nicht entgegen, weil die jenem Verfahren zugrunde liegende Klage nicht an einer überhöhten Pauschale von 16% des Auftragswertes sondern an der unzureichenden Darlegung durch die Klägerin gescheitert ist.
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
    Zwar ist anerkannt, dass auf Abwicklungsklauseln gem. § 308 Nr. 7 BGB, die die Höhe der Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung regeln, wegen der vergleichbaren Interessenlage die Vorschrift des § 309 Nr. 5 b BGB analog Anwendung findet (BGH Urteil vom 10.10.1996 - VII ZR 250/94, NJW 1997, 259; Palandt/Grüneberg a.a.0. § 308 Rdn. 38 m.w.N.).
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